Darf ich persönliche Möbel/Gegenstände mitbringen?
Es ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht, den eigenen Wohnraum durch private, vertraute Möbel und Ausstattungsgegenstände zu gestalten. In Absprache mit dem Leitungsteam können Möbelstücke der Grundausstattung durch persönliche ersetzt werden, solange keine Unfallquellen entstehen und die Bewegungsfreiheit gewährleistet bleibt.
Kann ich mein Haustier mitbringen bzw. kann das Tier bei Besuchen mitgebracht werden?
In Absprache mit dem Leitungsteam können vorhandene Kleintiere mitgebracht werden. Das Tier braucht eine tierärztliche Bescheinigung, dass es frei ist von ansteckenden Krankheiten. Aufgrund der heimrechtlichen Bestimmungen, muss das Tier auf eigene Kosten regelmäßig dem Tierarzt vorgestellt werden. Bei der Pflege des Tieres werden Sie von den Mitarbeitern unterstützt. Selbstverständlich kann zu Besuchen auch ein Tier mit in die Einrichtung gebracht werden.
Gibt es Besuchszeiten?
Wir sind ein offenes Haus, sodass es möglich ist, seinen Angehörigen so oft und solange er es wünscht zu besuchen.
Welche Ärzte versorgen mich, wenn ich im Heim bin?
Ihr Hausarzt und die Fachärzte können Sie auch weiterhin betreuen und so das gewachsene Vertrauensverhältnis fortsetzen.
Woher bekomme ich meine Medikamente?
Um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten, kooperieren wir mit der Apotheke. Sie erhalten, wenn Zuzahlungen oder Rezeptgebühren erforderlich sind, am Monatsende bequem eine Rechnung von der Apotheke und können diese auch im Einzugsverfahren begleichen.
Kann ich als Angehöriger mit pflegen?
Da Sie Ihren Angehörigen schon viel länger kennen, somit einen guten Überblick über seine Gewohnheiten und individuellen Bedürfnisse haben, nehmen wir Ihre Unterstützung in praktischen Tätigkeiten gern an. Außerdem schätzen wir Sie als wichtige Bezugsperson unseres neuen Bewohners und sind auf Ihre Informationen angewiesen, wenn der Bewohner situationsbedingt keine Auskünfte mehr geben kann.
Wer gibt mir als Angehöriger Informationen über den Alltag im Heim?
Alle Mitarbeiter stehen Ihren Fragen jederzeit offen gegenüber und nehmen sich in regelmäßigen Sprechzeiten ausführlich Zeit, auch bei längerem Gesprächsbedarf. Die Mitarbeiterin in der Verwaltung steht Ihnen täglich für organisatorische Fragen zur Verfügung oder kann Ihnen, falls nötig, den entsprechenden Ansprechpartner nennen. Allgemeingültige Informationen zu Veranstaltungen und externen Angeboten und Dienstleistern entnehmen Sie den Schautafeln im Erdgeschoss oder den Aushängen in den Wohnebenen.
Wer beantwortet mir meine Fragen?
Die Wohnbereichsleiterin bzw. die Hausleitung geben ausführlich Auskunft in allen bewohnerbezogenen Angelegenheiten.
Hat mein Zimmer ein Telefon?
In jedem Bewohnerzimmer ist ein Telefon installiert. Sie bekommen einen eigenen Telefonanschluss mit persönlicher Telefonnummer. Die Abrechnung der Gebühreneinheiten wird separat ausgewiesen und ist Bestandteil der monatlichen Heimkostenrechnung.
Kann ich in meinem Zimmer fernsehen?
Der Anschluss ist in jedem Zimmer installiert. Der heimische Fernseher kann gern mitgebracht werden.
Kann ich in meinem Zimmer rauchen?
Im gesamten Haus haben wir aus Rücksicht auf alle Bewohner und Mitarbeiter ein Rauchverbot erteilt. Bitte benutzen Sie dazu den gekennzeichneten Bereich im Hof. Wir weisen Sie auf die Brandschutzbestimmungen des Hauses, das Allgemeinwohl der Bewohnerschaft sowie Ihr Gesundheitsrisiko hin.
Kann ich meine eigene Bettwäsche mitbringen/waschen?
Das Haus stellt Bettwäsche und Handtücher für alle Bewohner zur Verfügung. Es ist möglich eigene Bettwäsche mitzubringen, die ebenso wie die andere persönliche Wäsche gekennzeichnet werden muss, wenn sie in der Wäscherei gewaschen werden soll.
Muss ich meine Kleidung kennzeichnen?
Wir bieten Ihnen an, die Wäsche gegen eine einmalige Gebühr mit Ihrem Namensschild zu kennzeichnen.
Wie kann ich mich engagieren, z.B. ehrenamtlich?
Selbstverständlich ist eine ehrenamtliche Mitarbeit im Bereich der sozialen Betreuung möglich, z. B. Spaziergänge, Gespräche, Vorlesen, Spielnachmittage. Der ehrenamtlich Tätige ist durch eine entsprechende Vereinbarung unfall- und haftpflichtversichert. Eigene kreative Ideen können in die Arbeit einfließen, wobei die Teilnahme an internen Fortbildungen erwünscht und ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch organisiert ist.